Schulprofil

   

Vertretungskonzept

Krankmeldungen sind umgehend dem Schulleiter mitzuteilen. Aktivitäten (Unterrichtsgänge, Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche etc.), welche die Unterrichtsversorgung anderer Klassen beeinflussen, sind mindestens drei Tage im Voraus zu melden.

Die Schule verfügt über vier pädagogische Mitarbeiter, die bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften eingesetzt werden können. Sie werden zur Beaufsichtigung und Betreuung der betroffenen Klassen herangezogen und werden mit von Lehrkräften geplantem Unterricht beauftragt. Eigenverantwortliches Unterrichten von pädagogischen Mitarbeitern findet nicht statt.

Im Folgenden wird ein Katalog von Maßnahmen aufgestellt, wie im Vertretungsfall umgegangen werden kann. Bei der Auswahl der Maßnahmen sollen die dadurch entstehenden Belastungen für Schüler und Lehrkräfte möglichst gering gehalten werden.

1.      Unvorsehbarer Ausfall von Lehrkräften

  • Die vorgesehenen Vertretungskräfte werden angefordert. Gemäß interner Abmachung kann jeweils ein pädagogischer Mitarbeiter bereits um 7.00 Uhr angerufen werden.
  • Sollten die Vertretungslehrkräfte am betreffenden Tag nicht zur 1. Stunde erscheinen können, übernimmt ein Kollege die erste Schulstunde mit zwei altershomogenen Klassen (z.B. in der Turnhalle, Musikraum).
  • Sollten alle Vertretungslehrkräfte gar nicht am betreffenden Tag zur Verfügung stehen, werden Doppelbesetzungen bzw. der Förderunterricht aufgelöst. Auch die Mehrarbeit einer/eines Kollegin/Kollegen im Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis wird in Erwägung gezogen.
  • Sind mit den vorstehend genannten Maßnahmen nicht alle Stunden abzudecken, kann eine Beaufsichtigung durch geeignete Personen (im Notfall auch Eltern denen die Bewältigung der Aufsicht zuzutrauen ist) durchgeführt werden. Diese erteilen dann keinen Unterricht, können aber die Schüler bei der Erledigung von Aufgaben beaufsichtigen.

2.  Vorhersehbarer Ausfall von Lehrkräften bis zu drei Wochen

  • Die vorgesehenen Vertretungslehrkräfte werden angefordert.
  • Die kurzfristige Umstellung des Stundenplanes wird für den konkreten Fall geprüft (Beispiele: Sport/Musik/Kunst für jeweils zwei Klassen, Ausweitung der Lesegruppen auf andere Klassen, Einbindung päd. Mitarbeiter)
  • Die Schüler der betroffenen Klasse werden von den jeweiligen Fachlehrkräften mit Aufgaben versorgt und auf andere Klassen verteilt.
  • Es wird geprüft, ob zwei Klassen eines Jahrgangs zusammengelegt werden können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn in der Folge die Gesamtschülerzahl die Anzahl von 40 nicht überschreitet.
  • Die Maßnahmen aus Punkt 1 können auch in diesem Fall Anwendung finden.

3.  Langfristiger Ausfall von Lehrkräften

  • Zunächst wird wie in den Punkten 1 und 2 verfahren. Darüber hinaus wird die Landesschulbehörde um die Bereitstellung einer Feuerwehrlehrkraft gebeten.

4.  Unvorhersehbares Ausscheiden einer Lehrkraft

  • Die Landesschulbehörde wird umgehend unterrichtet und um Ersatz gebeten.

    weiter